Gemeinschaft Kiefersfelden

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Freistellung vom Wehrdienst

Ehrenamtlicher Dienst als Helfer im Zivil– und Katastrophenschutz

Die freiwillige Mitarbeit in den Hilfsorganisationen ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (Feuerwehr und Technisches Hilfswerk) sowie die Hilfsorganisation „Deutsches Rotes Kreuz“ bedürfen dieses ehrenamtlichen Engagements, um ihren Auftrag in der Gesellschaft erfüllen zu können. Ohne aktives Engagement von Seiten der Bundesbürger wäre die Erfüllung der Staatsaufgabe „Schutz der Zivilbevölkerung“ in Deutschland undenkbar.

Das Wehrpflichtgesetz (§13a) bzw. Zivildienstgesetz (§14) eröffnen dazu dem Wehrpflichtigen die Möglichkeit ihre staatsbürgerliche Verpflichtung (Artikel 12a des Grundgesetzbuches: Dienst in den Streitkräften, der Bundespolizei oder in einem Zivilschutzverband) in anderer Form zu erfüllen, nämlich selbst verpflichtet auf mindestens 6 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz.

Solange Sie als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz mitwirken, werden Sie nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen und nach Ablauf der Mindestverpflichtungszeit erlischt ihre Pflicht Grundwehrdienst bzw. Zivildienst zu leisten.

Aufgaben der Ortsgruppe Kiefersfelden

Die BRK Gemeinschaft Kiefersfelden bietet Ihnen dazu im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Helfer im Katastrophenschutz gemäß Ihren eigenen Interessen und Talenten zahlreiche Mitwirkungsmöglichkeiten an, zum Beispiel:

  • SEG: Versorgung von Verletzten, Erkrankten und anderen Betroffenen bei einem Großschadensfall oder außergewöhnlichen Ereignissen
  • Sanitätsdienste auf öffentlichen Veranstaltungen im Landkreis
  • sozialer Arbeitskreis: Mithilfe bei Seniorennachmittagen
  • Jugendrotkreuz: Förderung der Entwicklung junger Menschen zu selbstverantwortlichen Persönlichkeiten
  • Wasserwacht: Versorgung und Vorbeugung von Verletzungen der Badegäste an unserem idyllisch gelegenen See
  • Fahrzeugpflege: Bewegungsfahrten, Materialprüfung
  • und vieles mehr

Die Mindestarbeitsstunden pro Jahr wurden folgendermaßen festgelegt:

  • 160 Stunden praktische Arbeit ( Einsätze, Übungen im Katastrophenschutz, Sanitätsdienste, etc. )
  • 80 Stunden Ausbildung ( Helfergrundausbildungen, Übungsabende, etc. )

Ein großer Vorteil ist die Möglichkeit den Wehrersatzdienst neben Arbeit oder Studium ausführen zu können. Die Arbeitsstunden belaufen sich auf ca. 20 Stunden/Monat. Die Aufgaben sind in der Regel ohne Probleme individuell auf den eigenen Terminplan abstimmbar. Weiterhin ist das Aufgabengebiet in unserer Ortsgruppe sehr breit gefächert, was garantiert keine Langeweile aufkommen lässt.


Wenn Ihnen diese Alternative zu Bundeswehr und Zivildienst zusagt und Sie den Menschen in Ihrer Nachbarschaft in Krisenzeiten als auch im Alltag helfen wollen, dann kommen Sie doch einfach bei einem unserer Ausbildungsabende vorbei.
Gerne bieten wir Ihnen bei dieser Gelegenheit Rundgänge durch unsere Wache und geben einen kleinen Exkurs unserer Einsatz-Fahrzeuge.
Oder nehmen Sie einfach per E-Mail mit uns Kontakt auf.

 
freistellung.txt · Zuletzt geändert: 20.06.2010 12:47 von LanerMarco